Unterlagen für die Vorsorgeuntersuchungen zum Download

Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen für ihre Vorbereitung zuhause.

 

 

Für die Vorsorgeuntersuchungen U7 bis U10. (Alter 2-10 Jahre)

Für die Vorsorgeuntersuchungen U9 – J1 (Alter 5-14Jahre)

Für die Vorsorgeuntersuchung U7 (2 Jahre)

Für die Vorsorgeuntersuchung U7A (3Jahre)

Für die Vorsorgeuntersuchung U8 (4 Jahre)

 

Für die Vorsorgeuntersuchung U9 (5 Jahre)

Für die Vorsorgeuntersuchung J1 (12-14 Jahre)

Videosprechstunde

Nutzen Sie unsere Videosprechstunde:

Sie können mit uns täglich zu festgelegten Terminen per Videochat in Kontakt treten.

Hierzu vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Zusätzlich benötigen Sie noch die “Praxis-App”

Hier wählen Sie Dr. med. R. Abt als Ihren Kinderarzt aus, auch wenn Sie von einem der anderen Ärzte betreut werden!

Sie erhalten über die App eine Terminbestätigung und einen Link zum Login in den Online-Wartebereich.

Sobald sie das Online-Wartezimmer der Praxis betreten sind Sie für die Ärzte erkennbar. Schließen Sie diese Seite nicht, bis Sie mit der Praxis sprechen konnten. Es kann sein, dass die Ärzte gerade mit einem anderen Patienten sprechen und die Verbindung zu Ihnen aus diesem Grund ein wenig warten muss.

Die App führt beim erstmaligen Gebrauch eine Abfrage zum Zugriff auf Ihr Mikrofon und Ihre Kamera durch – erteilen Sie bitte die Erlaubnis.

 
 

 

Neugeborenen – Hörscreening

Mit einer Häufigkeit von 1-2 ‰ ist die Hörstörung die häufigste angeborene Erkrankung.
Dabei sind nicht nur Kinder mit Risikofaktoren, sondern zu 50% auch Neugeborene ohne andere Auffälligkeiten betroffen.

Deshalb wird bei allen Neugeborenen, normalerweise bereits in der Geburtsklinik ein Hörtest durchgeführt. Bei ambulanter Entbindung oder kontrollbedürftigem Erstergebnis können Sie die Untersuchung jetzt in unserer Praxis durchführen lassen.

Die BERA testet nicht nur das Ohr, sondern zusätzlich noch die Hör-Bahn und die Hör-Rinde des Gehirns. Es werden akustische Signale gesendet, die im Innenohr und Gehirn verarbeitet werden. Dabei entsteht elektrische Aktivität (die sogenannten Potentiale), die über Elektroden auf der Kopfhaut gemessen werden.

 

 

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Dr. med. R. Abt
Querstr. 8
90530 Wendelstein

Vertreten durch:
Dr. med. R. Abt

Gestaltet durch:
Stefanie Rauh
Sandra Dolles

Kontakt:
Telefon: 09129-3377
E-Mail: praxis@kinderarzt-wendelstein.de

Berufsbezeichnung:
Ärzte
Zuständige Kammer: Bayerische Landesärztekammer
Verliehen durch: Bundesrepublik Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Arzt-Gesetzbuch Regelungen einsehbar unter: http://www.aerztekammer-nrw.de.

Haftungsausschluss:

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Datenschutz

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Leistungen

Unsere Leistungen:

• Diagnostik, Therapie und Beratung bei allen Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters

• Vorsorgeuntersuchungen (U2-U11) und Jugendgesundheits-Untersuchung (J1+J2)

• Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

• Durchführung von Impfungen

• Impfberatung einschließlich Reiseimpfungen

• Entwicklungs- und Sprachtests, BUEGA/BUEVA (Testung auf Konzentrationsstörung, Lese-u. Rechtschreibschwäche)

• Operationsvorbereitung

• Laboruntersuchungen, wie Blutentnahmen, Abstriche, Urin- und Stuhluntersuchungen

• Allergietests

• Ultraschalldiagnostik der Säuglingshüfte, des Schädels, der gesamten Bauchorgane, der Nieren und ableitenden Harnwege sowie der Schilddrüse, Farbdoppler

• EKG

• Hörtest (Audiometrie), inkl. Neugeborenenhörscreening mittels BERA

• Sehtests

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):

IGeL-Leistungen werden nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt, müssen also selbst bezahlt werden. Manche Untersuchungen sind jedoch medizinisch sinnvoll und erhöhen die Qualität der medizinischen Versorgung. Auch Bescheinigungen/Atteste für Selbstzwecke und Wunsch-Untersuchungen gehören zu den IGeL-Leistungen.

In unserer Praxis bieten wir die folgenden Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an:

• EKG (z.B. bei Sportattest)

• Ultraschall eines Organs oder des Bauches auf Wunsch

• Reisemedizinische Beratung

• Reiseimpfungen (z.B. Hepatitis A)

• Kindergartenuntersuchung

• Bescheinigung über Infektfreiheit mit Untersuchung

• Eignungsuntersuchungen (z.B. Reise, Flug, Tauchen)

• Sportatteste, sportmedizinische Beratung

• Ärztliche gutachterliche Stellungnahmen, z.B. für Versicherungen

• Auslandsatteste

• Neugeborenen Gelbsucht messen (ohne Blutentnahme mit Bilimeter)

• Ohrringstechen

• kürzen des Zungenbändchens bei Neugeborenen

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft (Gelbes Heft) ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Neben dem gelben Vorsorgeheft bekommen Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die noch nicht im Gelben Heft enthalten sind, aber als sinnvoll erachtet werden.

Gründliche Vorsorgeuntersuchungen, die über die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis J1 im gelben Heft hinausgehen, die die Vorsorgen U10, U11 und J2 mit einbeziehen und den neuen Erkenntnissen zur Gesundheit und zum Krankheitsspektrum im Kindes- und Jugendalter heute angepasst sind, hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zur besseren Übersicht neu benannt und im Vorsorgeheft „Paed.Plus® zusammengefasst.

Entnehmbare Karte

Eine dem Gelben Heft entnehmbare Karte erleichtert es Eltern, bei Bedarf nachzuweisen, dass das Kind an allen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat – ohne dass dabei persönliche Befunde gezeigt werden müssen. Die Karte eignet sich z.B. zur Vorlage bei der Kita, der Schule oder dem Jugendamt. Die Karte dient auch als Bestätigung, dass die Beratung zur Impfung durchgeführt wurde.

Vorsorgeuntersuchungen

Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:

Zeitpunkt Untersuchung Dokumentation (i.d.R.)
direkt nach der Entbindung U1 Gelbes Heft
3. bis 10. Lebenstag U2 Gelbes Heft
1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) U3 Gelbes Heft
3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) U4 Gelbes Heft
6 Monate (6. bis 7. Monat) U5 Gelbes Heft
1 Jahr (12 Monate/10. bis 12. Monat) U6 Gelbes Heft
2 Jahre (21. bis 24. Monat) U7 Gelbes Heft
3 Jahre (34. bis 36. Monat)  U7a Gelbes Heft
4 Jahre (46. bis 48. Monat) U8 Gelbes Heft
51/4 Jahre (60. bis 64. Monat) U9 Gelbes Heft
7 bis 8 Jahre U10 Grünes Heft
9 bis 10 Jahre U11 Grünes Heft
13 Jahre (12 bis 14 Jahre) J1 gesonderter Dokumentationsbogen
16 Jahre bis 17 Jahre J2 Grünes Heft
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