Leistungen

Unsere Leistungen:

• Diagnostik, Therapie und Beratung bei allen Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters

• Vorsorgeuntersuchungen (U2-U11) und Jugendgesundheits-Untersuchung (J1+J2)

• Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

• Durchführung von Impfungen

• Impfberatung einschließlich Reiseimpfungen

• Entwicklungs- und Sprachtests, BUEGA/BUEVA (Testung auf Konzentrationsstörung, Lese-u. Rechtschreibschwäche)

• Operationsvorbereitung

• Laboruntersuchungen, wie Blutentnahmen, Abstriche, Urin- und Stuhluntersuchungen

• Allergietests

• Ultraschalldiagnostik der Säuglingshüfte, des Schädels, der gesamten Bauchorgane, der Nieren und ableitenden Harnwege sowie der Schilddrüse, Farbdoppler

• EKG

• Hörtest (Audiometrie), inkl. Neugeborenenhörscreening mittels BERA

• Sehtests

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL):

IGeL-Leistungen werden nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt, müssen also selbst bezahlt werden. Manche Untersuchungen sind jedoch medizinisch sinnvoll und erhöhen die Qualität der medizinischen Versorgung. Auch Bescheinigungen/Atteste für Selbstzwecke und Wunsch-Untersuchungen gehören zu den IGeL-Leistungen.

In unserer Praxis bieten wir die folgenden Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an:

• EKG (z.B. bei Sportattest)

• Ultraschall eines Organs oder des Bauches auf Wunsch

• Reisemedizinische Beratung

• Reiseimpfungen (z.B. Hepatitis A)

• Kindergartenuntersuchung

• Bescheinigung über Infektfreiheit mit Untersuchung

• Eignungsuntersuchungen (z.B. Reise, Flug, Tauchen)

• Sportatteste, sportmedizinische Beratung

• Ärztliche gutachterliche Stellungnahmen, z.B. für Versicherungen

• Auslandsatteste

• Neugeborenen Gelbsucht messen (ohne Blutentnahme mit Bilimeter)

• Ohrringstechen

• kürzen des Zungenbändchens bei Neugeborenen

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche

Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft (Gelbes Heft) ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Neben dem gelben Vorsorgeheft bekommen Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die noch nicht im Gelben Heft enthalten sind, aber als sinnvoll erachtet werden.

Gründliche Vorsorgeuntersuchungen, die über die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis J1 im gelben Heft hinausgehen, die die Vorsorgen U10, U11 und J2 mit einbeziehen und den neuen Erkenntnissen zur Gesundheit und zum Krankheitsspektrum im Kindes- und Jugendalter heute angepasst sind, hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) zur besseren Übersicht neu benannt und im Vorsorgeheft „Paed.Plus® zusammengefasst.

Entnehmbare Karte

Eine dem Gelben Heft entnehmbare Karte erleichtert es Eltern, bei Bedarf nachzuweisen, dass das Kind an allen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat – ohne dass dabei persönliche Befunde gezeigt werden müssen. Die Karte eignet sich z.B. zur Vorlage bei der Kita, der Schule oder dem Jugendamt. Die Karte dient auch als Bestätigung, dass die Beratung zur Impfung durchgeführt wurde.

Vorsorgeuntersuchungen

Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:

Zeitpunkt Untersuchung Dokumentation (i.d.R.)
direkt nach der Entbindung U1 Gelbes Heft
3. bis 10. Lebenstag U2 Gelbes Heft
1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche) U3 Gelbes Heft
3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat) U4 Gelbes Heft
6 Monate (6. bis 7. Monat) U5 Gelbes Heft
1 Jahr (12 Monate/10. bis 12. Monat) U6 Gelbes Heft
2 Jahre (21. bis 24. Monat) U7 Gelbes Heft
3 Jahre (34. bis 36. Monat)  U7a Gelbes Heft
4 Jahre (46. bis 48. Monat) U8 Gelbes Heft
51/4 Jahre (60. bis 64. Monat) U9 Gelbes Heft
7 bis 8 Jahre U10 Grünes Heft
9 bis 10 Jahre U11 Grünes Heft
13 Jahre (12 bis 14 Jahre) J1 gesonderter Dokumentationsbogen
16 Jahre bis 17 Jahre J2 Grünes Heft

Erstattung

Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (auf einem gesonderten Dokumentationsbogen). Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2, doch diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen.

Hinweis: Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren.

Erinnerungsdienste

Am einfachsten nutzten sie die “Praxisapp” – hier werden Sie über alle fälligen Termine und sonstige Dinge aus der Praxis informiert. Ausserdem können Sie hierüber die Videosprechstunde, den Chat und viele weitere sinnvolle Optionen nutzen.

Alternativ können Sie natürlich auch die Erinnerungsdienste auf Kinderärzte im Netz nutzen

Impfkalender

Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

Wir halten uns bei den Impfungen an die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission). Aus praktischen Gründen kann der zweite Impftermin auch mit der Vorsorge U4, der Vierte mit der U6 zusammengelegt werden.

 

G = Grundimmunisierung für Jugendliche, die bisher nicht geimpft wurden A = Auffrischungsimpfung
M = Mädchen, junge Frauen S = Senioren

Kontakt

Kinder- und Jugendärzte

Dr. med. Renate Abt
Dominik Lwowsky
Dr. med. Bahar Ademoglu-Chamza

Querstr. 8

90530 Wendelstein

Tel: 09129 / 3377

Fax: 09129 / 2595

praxis@kinderarzt-wendelstein.de

Praxis-App

Praxis-Handy: 0177-7475881

Päd. Gastro

Liebe Patienten,

bitte  bringen Sie zu Ihrem gastroenterologischen Termin folgende Unterlagen mit:

• gelbes Untersuchungsheft

• Versicherungskarte

• bitte lassen Sie ihr Kind am Vorstellungstag genügend trinken,  um eine Urinprobe abgeben zu können

• Vorbefunde/Blutbefunde wenn vorhanden. Gerne auch vorab per Mail (s. Kontakt)

• ausgefüllten Fragebogen

 

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die Wartezeiten in der Spezialsprechstunde betragen infolge der großen Nachfrage ca. 4-8 Wochen.  Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen im Interesse anderer wartender Patienten abzusagen.  Bei unentschuldigtem Fernbleiben müssen wir Ihnen eine Gebühr von 50 Euro berechnen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

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